
Registrierung Umweltbundesamt nach dem neuen BattG.

22.01.2010
Sehr geehrte Kunden,
Laut dem neuen Batteriegesetz muss sich jeder Hersteller bzw. Erst-in-Verkehr-Bringer von Batterien und Akkus ab dem 28. Februar 2010 beim Umweltbundesamt registrieren lassen. Entnehmen Sie bitte unsere Anzeige der Marktteilnahme sowie unsere Registrierungsnummer der Registrierungsbestätigung.
Die Registrierungsbestätigung können Sie sich hier downloaden.
Herstelleranzeige Umweltbundesamt Dez 09.pdf - 65,57 kB




