Neues Batteriegesetz – BattG

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren (Batteriegesetz – BattG)

Am 30. Juni 2009 wurde das Batteriegesetz verkündet. Das Gesetz löst die geltende Batterieverordnung ab und setzt die Vorgaben der europäischen Richtlinie 2006/66 EG um. Darin sind Anforderungen an die Produktverantwortung der Batteriehersteller und -vertreiber festgelegt. Zusätzlich zu bereits bestehenden Beschränkungen wird auch der Einsatz von Cadmium bei der Batterie- und Akkumulatorenproduktion eingeschränkt. Bewährte Rücknahmestrukturen bleiben weitgehend bestehen. Kennzeichnungspflichten werden geändert, Anzeige- und Mitteilungspflichten eingeführt und Sammelziele für Geräte-Altbatterien verbindlich festgelegt.


(Quelle: www.umweltbundesamt.de)


Das neue Batteriegesetz trat am 01.12.2009 in Kraft. Die wesentliche Neuregelung des Batteriegesetzes ist, dass Hersteller und Importeure, die Batterien in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, dies im Zeitraum vom 01.12.2009 bis 28.02.2010 beim Umweltbundesamt anzeigen müssen und sich dort in ein Register eintragen lassen müssen.


Von der Registrierung, die aufgrund einer EU-Vorgabe eingeführt wird, sind alle Unternehmen betroffen, die in Deutschland Batterien erstmals in Verkehr bringen. Betroffen sind neben den Batterieherstellern auch alle Unternehmen, die Batterien – separat oder als Bestandteil von anderen Produkten – aus dem Ausland beziehen und in Deutschland auf den Markt bringen.


Hersteller von Gerätebatterien müssen sich zudem am bestehenden „Gemeinsamen Rücknahmesystem (GRS)” beteiligen oder eigene Rücknahmesysteme einrichten.


Jeder Vertreiber von Batterien ist – wie bisher – zur Rücknahme der von ihm vertriebenen Batteriearten verpflichtet. Auf die entsprechenden Sammelstellen ist „im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstromes” der Verkaufsstelle hinzuweisen.


(Quelle: www.ulm.ihk24.de)



Wir als Großhändler, Importeur und Hersteller von Batterien und Akkumulatoren halten die gesetzlichen Vorschriften des Batteriegesetzes vollständig ein. Für die Batterieentsorgung besteht mit der CCR Deutschland GmbH ein Nutzervertrag mit der Nummer DE-34000-2003-0198. Zudem sind wir entsprechend den Vorgaben des Batteriegesetzes beim Umweltbundesamt mit der Melderegisternummer 21000067 eingetragen.


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